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02103 / 789 06-0

Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende

Die Energieforschung zu Ressourcen im Kontext der Energiewende verfolgt das Ziel, die Sicherung der Rohstoffe und Ressourcen mit der Material- und Ressourceneffizienz sowie der zirkulären Wirtschaft („Circular Economy“) als Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zu verbinden. Der strategische Ansatz der Circular Economy sieht vor, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall und Emissionen zu erzeugen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema Ressourceneffizienz, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen und die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht der energiebedingten CO2-Emissionen aufgreifen.

Themenfelder sind bspw.:

  • Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. (auch langfristigen) treibhausgasrelevanten Auswirkungen und der ökonomischen, soziologischen, ökologischen Auswirkungen kreislauffähiger Produkte, Komponenten, (zukünftiger) Energiedienstleistungen oder auch (digitaler) Geschäftsmodelle
  • Substitution von energieintensiven oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft (Circular Economy), um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich (stofflich) zu erhalten und wenig Abfall zur Beseitigung (bis zu zero waste), bzw. Umweltauswirkungen unter besonderer Berücksichtigung der Treibhausgasbelastungen zu erzeugen

Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Für Unternehmen bis zu 80 %
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Einreichungsfrist für Projektskizzen ist zunächst der 28.03.2021, weitere Skizzen können später berücksichtigt werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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