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02103 / 789 06-0

Regionale Bio-Wertschöpfungsketten

Die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (Geschäftsstelle BÖLN) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Interessentinnen und Interessenten für die Durchführung von FuE-Vorhaben sowie gezielten Wissenstransfermaßnahmen in dem Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“.

Über alle Themenfelder und Wertschöpfungsstufen bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern spielt Digitalisierung eine wichtige Rolle bei der Stärkung von Wertschöpfungsketten und -netzwerken und kann mit innovativen Ideen aufgegriffen werden. Neben der rein linearen Wertschöpfungskette kann die Wertschöpfung auch in Wertschöpfungsnetzwerken und Wertschöpfungsräumen gedacht werden, um einen höheren Komplexitätsgrad von Verbindungen und Beziehungen bei der Betrachtung von Wertschöpfung abzubilden.

Die Vorhaben und Maßnahmen können folgende Themenfelder umfassen:
– Analyse, Bewertung und Transparenz von Bio-Wertschöpfungsketten und -netzwerken
– Kooperation und Netzwerkbildung
– Nachfrage nach regionalen Produkten
– Wissensvermittlung, Kapazitätsausbau

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Vorhaben, die Wertschöpfungsketten von nachwachsenden Rohstoffen betreffen nicht gefördert.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 29. April 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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