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02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl

Ziel des Förderprogramms ist es, die Entwicklung gemeinwohlorientierter Künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern, die zu spezifischen Herausforderungen Lösungen anbietet, um die Zivilgesellschaft bei der Einführung KI-basierter Systeme und Anwendungen (insbesondere auch an der Schnittstelle zu staatlichen Institutionen) zu unterstützen. So kann z. B. maschinelles Lernen helfen, Beratungsangebote weiterzuentwickeln, die Lebensqualität im Alter zu verbessern oder demokratisches Engagement zu erleichtern. Zentrales Ziel ist es, ein offenes Datensystem in Deutschland zu schaffen, in dem Daten sicher geteilt und gemeinsam genutzt werden können. Die Entwicklung konkreter Anwendungen und Tools unter Einsatz gemeinwohlorientierter KI soll vorangetrieben werden – mit dem Fokus darauf, den Alltag der Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen und ­lagen einfacher, sicherer, selbst bestimmter und sozialer zu gestalten. Die Anwendungen sollen Lösungen für konkrete Herausforderungen im Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger oder in organisationalen Abläufen und Prozessen sein.
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Vereine und Verbände

Förderquote:
Unternehmen bis zu 90 %
Kommunen, Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung laufend möglich bis zum 31. Oktober 2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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    BVMW
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