Gefördert wird die Einrichtung regionaler Transformationsnetzwerke sowie die Konzeption und Umsetzung von Transformationsstrategien in fahrzeugindustriell- und zulieferergeprägten Regionen, denen eine besonders hervorgehobene wirtschafts- und beschäftigungspolitische Bedeutung zukommt.
Ziel der Förderung von Transformationsnetzwerken in fahrzeugindustriell- und zulieferergeprägten Regionen ist:
- Die Erarbeitung einer Transformationsstrategie im regionalen Maßstab unter Einbindung der relevanten Akteure.
- Die Durchführung von Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch im regionalen Maßstab, die einen Beitrag zur Erarbeitung einer Transformationsstrategie leisten und sich in eine solche einordnen.
- Eine koordinierte Umsetzung der Transformationsstrategie unter Einbezug der relevanten Akteure im regionalen Maßstab. Die Transformationsnetzwerke sollen durch die Koordinierung und das Transfermanagement die Umsetzung wesentlich unterstützen.
- Stärkung von technologischen, digitalen, organisatorischen oder arbeitsgestaltenden Kompetenzen durch Qualifizierung.
Die Laufzeit der Vorhaben ist im Regelfall auf höchstens vier Jahre begrenzt.
Konkret gefördert werden die folgenden Elemente eines Transformationsnetzwerks:
- Aufbau regionaler Netzwerke oder Ausbau bestehender regionaler Netzwerke sowie Umsetzung der auf- oder auszubauenden Netzwerkaktivitäten: Über Bottom-up-Prozesse vor Ort eine Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Innovationsbasis entwickeln, d. h. Kompetenzen in einem thematisch fokussierten Feld zusammenführen und weiterentwickeln, Beschäftigungseffekte erzielen und so in den Regionen für Unternehmen und für die Beschäftigten Zukunftskonzepte gemeinsam umsetzen.
- Informieren: Sammlung und Bereitstellung von Daten und Informationen zu aktuellen regionalen Marktverhältnissen und -entwicklungen, zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie zu Transformationsstrategien. Die Verbreitung von Informationen erfolgt auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis.
- Konzeption: Erstellung von Studien zur regionalen Wirtschaftsstruktur und zu regionalen Entwicklungsperspektiven.
- Vernetzen: Bündelung von Expertisen zur Vernetzung der Akteure untereinander, auch im Hinblick auf gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen.
- Qualifizieren: Bereitstellung und Erprobung von Qualifikationsformaten, Selbstlernangeboten und Angeboten zum moderierten Austausch von Erfahrungen.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Zentraler Zuwendungsempfänger ist die Organisation, die das Transformationsnetzwerk durchführt.
Förderquote:
Für Einrichtungen auf Kostenbasis bis zu 90 %
Für Einrichtungen auf Ausgabenbasis bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufend bis zum 31. Dezember 2021 und 31. März 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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