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02103 / 789 06-0

Förderung im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte (ELSA)

Das Förderziel der Maßnahme ist es, die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte (ethical, legal and social aspects: „ELSA“) im Rahmen der aktuellen Entwicklungen in den Lebenswissenschaften zu identifizieren und wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten und sachorientierten, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu legen sowie den Stand des Wissens zu erweitern.

Gefördert werden exzellente, interdisziplinäre Projekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften. Forschenden Einrichtungen wird es ermöglicht, Forschungsprojekte zu aktuellen ELSA-Fragen durchzuführen, ihre Forschungsaktivitäten zu intensivieren, sich zu vernetzen sowie Kooperationen auszubauen. In die Forschungsaktivitäten können auch Bürger/-innen sowie Betroffene oder Patientenvertreter/-innen integriert werden.

Mögliche Themenfelder mit Bezug zu den Lebenswissenschaften sind beispielsweise folgende Bereiche:

– Prädiktive Diagnostik;
– Genomforschung/Personalisierte Medizin;
– Organspende;
– Forschung mit Gesundheitsdaten;
– Tierexperimentelle Forschung;
– Biosicherheit/Dual-Use

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen
Alle Antragsberechtigte können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank
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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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