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„Digital jetzt“ verdoppelt das Budget der Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt „Digital Jetzt“ deutlich auf: Im laufenden Jahr verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Insgesamt stehen über das Konjunkturpaket knapp 250 Millionen Euro zusätzlich bis 2024 zur Verfügung. Somit werden schon ab diesem Jahr deutlich mehr Unternehmen von einer Förderung profitieren, um in digitale Technologien und digitale Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu investieren.

Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ setzt mit gezielten Zuschüssen einen Anreiz für Investitionen im Bereich der Digitalisierung. Das Programm unterscheidet zwei Module, die unabhängig voneinander, aber auch kumulativ, genutzt werden können:

Modul 1 – Investitionen in digitale Technologien

Gefördert werden Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i.d.R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Dies umfasst insbesondere Investitionen in Hard- und Software zur Förderung der internen und externen Vernetzung von Unternehmen unter Beachtung verschiedener Aspekte wie bspw. Cloud-Anwendungen, datengetriebene Geschäftsmodelle, IT-Sicherheit.

Modul 2 – Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen im Umgang mit digitalen Technologien, z.B. Weiterbildung zur digitalen Transformation, zur betrieblichen digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in digitalen Basiskompetenzen, in IT-Sicherheit und in agilem Arbeiten.

Nicht förderfähig sind u.a.: Standardsoftware und -hardware, Ersatz- oder Routineinvestitionen (z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl), Beschaffung einer erstmaligen IKT-Ausstattung, Leistungen von verbundenen Unternehmen und Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Digitalisierungsplan, der u.a. den Status quo im Unternehmen und die mit dem Projekt verfolgten Ziele und zu erwartenden Effekte beschreibt.

Die Förderung kann auch im Rahmen einer Wertschöpfungskette bzw. eines Wertschöpfungsnetzwerks mehrerer Unternehmen gestellt werden. Jeder Antragsteller innerhalb des Netzwerks stellt hierbei einen eigenen Antrag.

Die Förderung erfolgt im De-Minimis-Verfahren. Der Gesamtbetrag aller für ein Unternehmen gewährten De-Miniminis-Förderungen darf i.d.R. 200.000 € innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht überschreiten.

Antragsteller:
Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeiter (inkl. verbundener Unternehmen) mit Betriebsstätten in Deutschland

Förderquote:
Der Zuschuss ist abhängig von der Größe des Unternehmens und verschiedener inhaltlicher Faktoren und beträgt 30-60 %.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 € in Modul 1 und 3.000 € in Modul 2. Die maximale Fördersumme für ein Einzelunternehmen beträgt 50.000 € und in Wertschöpfungsnetzwerken 100.000 € pro Antragsteller.

Einreichungsfrist:
Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden seit Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben.
Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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