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02103 / 789 06-0

Bedeutungswandel für die Kommunikationstechnik

Die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gewinnt in der Energiewirtschaft enorm an Stellenwert. Wurde IKT in der Vergangenheit vorrangig zur Prozess- und Entscheidungsunterstützung eingesetzt, rückt sie nun zunehmend in den Mittelpunkt der Wertschöpfung selbst. Somit bietet die IKT neue Chancen für die Energiewirtschaft und die Energiewende.

Mit diesem Förderaufruf werden Verbundprojekte mit übergeordneten Projekten im Bereich Kommunikationstechnologien in der Energiewirtschaft sowie konkrete Anwendungsprojekte adressiert.

Ziel des Aufrufs ist es, durch den Einsatz drahtloser Kommunikationstechnologien in der Energiewirtschaft die Kosten für den Betrieb und die Wartung in einzelnen Energiesektoren bzw. sektorübergreifend zu minimieren. Weiterhin ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Einsparung von CO2 adressiert.

Mögliche Anwendungsgebiete:
a) Übergeordnete Themen:

  • IKT für Flexibilitätshebung und Systemdienstleistungen im Energiesystem
  • IoT-Lösungen für das Energiesystem
  • Sicherheitsaspekte von IKT im Energiesystem
  • Energieeffizienz der IKT (Rechenzentren, Übertragungsnetzwerke, Endgeräte)


b) Konkrete Anwendungsprojekte:
Der Schwerpunkt von Anwendungsprojekten sollte auf der Nutzung von Kommunikationstechnologien im Energiebereich liegen. Dabei ist die Nutzung von Ergebnissen und die Weiterverfolgung vielversprechender Ansätze aus laufenden und abgeschlossenen Projekte förderlich, wenn dabei mindestens einer der folgenden Bereiche adressiert wird:
– 3.1.1 Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude
– 3.1.2 Energiewende im Quartier
– 3.1.3 Versorgung mit Wärme und Kälte
– 3.1.4 Thermische Energiespeicher
– 3.11 Stromnetze
– 3.16 Digitalisierung der Energiewende


Als mögliche Anwendungen, die auf vorhandene Grundfunktionalitäten aufbauen, sind beispielhaft nachfolgende Punkte zu nennen:

  • Entwicklung und Integration von auf Funktechnologien basierender Sensorik
  • neue Funktionalitäten für Betreiber von Liegenschaften, Quartieren und Anlagen
  • Schnittstellen zur Ankopplung an den Energiemarkt (EEX)
  • Digitalisierung von Wärmesystemen
  • Smart Home Services / Home Energy Management Systems (HEMS)
  • Planungstools für die Bautechnik
  • Energiemanagement von elektrischen Verteilsystemen bis hin zur 5G unterstützten Schwarzstartfähigkeit von dezentralen elektrischen Verteilsystemen

Die Projektvorschläge sollen die Forschungsfragen zu Kommunikationstechnologien möglichst sektorübergreifend thematisieren und müssen einen deutlichen Mehrwert für die Energieforschung generieren. Die Projektvorschläge müssen sich weiterhin durch eine hohe Anwendungsnähe (TRL 6 – 8) auszeichnen und sehr gute Verwertungsperspektiven im betriebs- und volkswirtschaftlichen Sinne bieten.

Antragsteller:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften bzw. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Förderquote:
Für Unternehmen: bis zu 80%
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Voraussetzung:
Der vorliegende Aufruf richtet sich an Konsortien mit überwiegender Industriebeteiligung. Zur besseren Verbreitung der Projektergebnisse sind des Weiteren geeignete Multiplikatoren (beispielsweise Industrieverbände) in das Konsortium zu integrieren, z. B. über einen Beirat oder als assoziierter Partner.
Außerdem wird eine finanzielle Eigenbeteiligung von mind. 50 % erwartet.

Einreichungsfrist: 31.03.2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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