progres.NRW: Förderung für Klimaschutztechnik

Das Förderprogramm progres.NRW hat unterschiedliche Förderbereiche. Der Bereich Klimaschutztechnik wurde nun nach einer Novellierung wieder für die Antragstellung geöffnet. Die geförderten Maßnahmen sind sehr vielfach und bieten Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Zu den Förderthemen von progres.NRW gehören u.a.:

  • Solarthermie – Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme oder die Gebäudeversorgung
  • Photovoltaik – Freiflächen-, Floating, Agri- und Fassaden-Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden, Carports mit Photovoltaik-Dach Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau, Erneuerung der Hauselektrik im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
  • Wasserkraftanlagen
  • Windkraft – Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Geothermie – Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen sowie Weiterbildungen
  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
  • Nahwärme- und Nahkältenetze
  • Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Wärmekonzepte – technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben

Einen besonderen Bereich stellen die sogenannten „Modellprojekte.NRW“ dar. Hier werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die modellhaft neue Lösungen im Bereich klimagerechter Gebäude umsetzen. So wird in „KlimaGebäude.NRW“ z.B. der Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden gefördert. Hierüber sind aber auch Wohngebäude im Passivhaus-Standard bzw. Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard förderfähig.

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen

Förderquote:

Je nach Fördergegenstand und Antragsteller sehr unterschiedlich. Teilweise als Quote auf die Projektkosten oder als Festbetrag.

Einreichungsfrist:

Laufende Einreichung möglich.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.