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proges.NRW: Förderung für Klimaschutztechnik

Das Förderprogramm progres.NRW hat unterschiedliche Förderbereiche. Der Bereich Klimaschutztechnik wurde nun nach einer Novellierung wieder für die Antragstellung geöffnet. Die geförderten Maßnahmen sind sehr vielfach und bieten Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Zu den Förderthemen von progres.NRW gehören u.a.:

  • Solarthermie – Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme oder die Gebäudeversorgung
  • Photovoltaik – Freiflächen-, Floating, Agri- und Fassaden-Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden, Carports mit Photovoltaik-Dach Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau, Erneuerung der Hauselektrik im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
  • Wasserkraftanlagen
  • Windkraft – Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Geothermie – Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen sowie Weiterbildungen
  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
  • Nahwärme- und Nahkältenetze
  • Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Wärmekonzepte – technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben

Einen besonderen Bereich stellen die sogenannten „Modellprojekte.NRW“ dar. Hier werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die modellhaft neue Lösungen im Bereich klimagerechter Gebäude umsetzen. So wird in „KlimaGebäude.NRW“ z.B. der Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden gefördert. Hierüber sind aber auch Wohngebäude im Passivhaus-Standard bzw. Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard förderfähig.

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen

Förderquote:

Je nach Fördergegenstand und Antragsteller sehr unterschiedlich. Teilweise als Quote auf die Projektkosten oder als Festbetrag.

Einreichungsfrist:

Laufende Einreichung möglich.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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