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Novellierung des Umweltinnovationsprogramms (UIP)

Gefördert werden im Umweltinnovationsprogramm modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Die Anlagen und Verfahren müssen:

  • über den Stand der Technik hinausgehen oder
  • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen
  • im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben
  • erstmalig in Deutschland in der jeweiligen Branche zum Einsatz kommen (Erstmaligkeit)

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderquote:

Bis zu 20 % für Großunternehmen
Bis zu 30 % für KMU
max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben, Zusätzlich Förderung mit 50 % für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufende Einreichung möglich

Planen Sie innovative Projekte, die passen könnten und möchten Fördermittel nutzen? Nutzen Sie unser Experten-Knowhow aus 40 Jahren Fördermittelerfahrung. Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie hier buchen.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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    BVMW
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