Novellierung des Umweltinnovationsprogramms (UIP)
Gefördert werden im Umweltinnovationsprogramm modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in den folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz
Die Anlagen und Verfahren müssen:
- über den Stand der Technik hinausgehen oder
- eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen
- im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben
- erstmalig in Deutschland in der jeweiligen Branche zum Einsatz kommen (Erstmaligkeit)
Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderquote:
Bis zu 20 % für Großunternehmen
Bis zu 30 % für KMU
max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben, Zusätzlich Förderung mit 50 % für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufende Einreichung möglich
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