UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit

Im Fachprogramm „GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit“ stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Schwerpunkte seiner geowissenschaftlichen Forschungsförderung vor. Die Schwerpunkte des Programms GEO:N liegen im Bereich der terrestrischen und marinen Geowissenschaften sowie der geowissenschaftlichen Erdbeobachtung. Dabei stehen Fragestellungen zur Erkundung und Nutzung unterirdischer Geosysteme und die Früherkennung von Naturgefahren im Mittelpunkt der Förderung. Auch die Untersuchung des Paläoklimas und die umweltverträgliche Erschließung geologischer Ressourcen sind Teil des Programms.

GEO:N ist offen angelegt, sodass über mehrere Jahre aktuelle Themenfelder identifiziert und die jeweiligen Prioritäten neu gesetzt werden können. Das Fachprogramm soll die grundlagen- und anwendungsorientierte geowissenschaftliche Forschung stärker verbinden sowie die interdisziplinäre Forschung fördern. GEO:N ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA)“.

Aktuell läuft die Bekanntmachung für den Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme“. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche in mindestens einem der drei folgenden Themenfelder verortet sind: Methodische (I) und softwaretechnische (II) Entwicklungen sowie Demonstration in verschiedenen geowissenschaftlichen Anwendungen (III).

Eine Verknüpfung von Themenfeldern in einem Vorhaben ist erwünscht. Dabei sind insbesondere die zu den Themenfeldern aufgeführten Aspekte der Digitalisierung von Geosystemen zu berücksichtigen.

Themenfeld 1: Methodenentwicklung
Themenfeld 2: Digitale Werkzeuge
Themenfeld 3: Geowissenschaftliche Anwendungen

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder sowie Stiftungen, Vereine und Verbände

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder sowie Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Februar 2023

Um über neue Bekanntmachungen zum Programm auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

01.06.2023 | Top-Thema
Digitale Innovationen in der Mobilität

Aktualisierung des Stands des Modernitätsfonds „mFUND“

BEITRAG LESEN

26.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

Förderung von Projekten zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung

BEITRAG LESEN

19.05.2023 | Top-Thema
Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

Fördermaßnahme „OptiNetD“

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.