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NRW: Neuer Baustein bei Mittelstand Innovativ „Invest“

Mittelstand Innovativ „Invest“ fördert kleine und mittlere Unternehmen über alle Branchen hinweg bei Investitionen in ausgewählte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Diese sollen zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen beitragen und insbesondere die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für eine Investition in ein Digitalisierungsvorhaben.

Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software sowie in diesem Zusammenhang die fachmännische Implementierung / Installation und Einweisung dieser.

Beispielhaft förderfähige Maßnahmen sind:
– Spezifische Branchensoftwarelösungen zur Prozessdigitalisierung
– Buchhaltungssoftware mit Anbindung an weitere Unternehmensprozesse
– Customer-Relationship- Management (CRM)
– Waren- und Lagerwirtschaftssysteme und deren Vernetzung zur Weiterverarbeitung von bspw. Kassendaten
– Enterprise-Resource-Planning (ERP)

Antragsteller:
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio.€ Jahresumsatz / bis zu 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Soloselbstständige sind nicht antragsberechtigt.

Förderquote:
Bis zu 50 % (maximal 25.000 €)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Auslosung und Antrag), jeweils zum 1. eines Monats bis zum 31.12.2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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