UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Kooperation mit Japan

Im Rahmen dieses Förderaufrufs werden Forschungsprojekte gefördert, die als Verbundvorhaben, in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan, eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bzw. Unterthemen bearbeiten:
1. Effiziente und nachhaltige Materialien für Wasserstofftechnologien; Entwicklung neuartiger Ansätze für geeignete Materialien einschließlich Lebenszyklus-Analysen
2. Nachhaltige Antriebssysteme für die Schifffahrt auf der Grundlage Grüner Wasserstofftechnologien
3. Unterthemen:
– Innovative, hocheffiziente synthetische Brennstoffe auf Grundlage von Grünem Wasserstoff: Synthese, chemische Prozesse und Nutzungskonzepte einschließlich unkonventioneller Syntheseverfahren wie beispielsweise die Gewinnung von „grünem Ammonium“ als Brennstoff
– Erforschung und Analyse von Verbrennungsprozessen mithilfe von beispielsweise Künstlicher Intelligenz, Numerischen Analysen und der Dynamik von Fluiden in Bezug auf Entwicklungsprozesse unter Thema 1
– Design und Analyse von neuen Verbrennungssystemen
– Innovationen für hocheffiziente Brennstoffzellen als Schiffsantrieb

Sozioökonomische Analysen im Zusammenhang mit den oben genannten Themen bzw. Unterthemen sind erwünscht.

Antragsteller:
Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit japanischen Verbund-Partnern

Förderquote:
Die Zuwendungen werden mit maximal 600.000 Euro je Verbundprojekt für die deutsche Seite sowie für eine Laufzeit von maximal 36 Monaten gewährt.

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 10. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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