UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz für Gesundheitsanwendungen

Ziel der Fördermaßnahme ist die Erforschung und Entwicklung von KI-basierten, interaktiven Assistenzsystemen, die quantifizier- und messbare Verbesserungen in klinischen Prozessen bewirken. Gefördert werden Projekte, die eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und Methoden der künstlichen Intelligenz entwickeln.

Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen mindestens eines der nachfolgenden Anwendungsfelder adressieren, dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende aufweisen:

  • Interaktive KI-basierte Assistenzsysteme zur Verbesserung klinischer, organisatorischer oder administrativer Prozesse in Krankenhäusern oder Behandlungszentren.
  • KI-basierte (teil-)automatisierte Anwendungen, die medizinische Dokumentationsprozesse im Sinne einer effektiven und qualitätsgesicherten Dokumentation unterstützen und damit medizinisches Personal entlasten.
  • Interaktive Systeme der künstlichen Intelligenz für den „Smart Operating Room“: Systeme für die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen im Operationssaal sowie zur Planung, Begleitung und Evaluation von operativen Eingriffen.
  • Intelligente Interaktionssysteme für die Unterstützung des Behandlungsprozesses bei Traumapatienten.
  • Interaktive KI-basierte Gesundheitsanwendungen für einen möglichst nahtlosen Behandlungsprozess beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung.
  • Interaktive KI-basierte (Sprach-)Dialogsysteme zum Zwecke der medizinischen Informationsbereitstellung und Wissensvermittlung sowie zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, beispielsweise bei der Patientenaufklärung vor der Untersuchung, vor einem Eingriff oder vor einer Studienteilnahme im klinischen Kontext.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Vereine und Stiftungen im Verbund und mit mindestens einem klinischen Projektpartner

Förderquote:
Unternehmen bis zu 60%
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und Stiftungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. September 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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