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NRW: Förderwettbewerb Biobasierte Industrie

Ziel des Förderwettbewerbs ist es, die Entwicklung neuer Verfahren und Produkte für die industrielle Nutzung biobasierter Rohstoffe in NRW zu beschleunigen. Konkret sollen Projekte gefördert werden, die neue Ideen, für die bereits ein Konzept und/oder ein erster Prototyp/Labormuster entwickelt wurde, in die Anwendung bringen und einen signifikanten Beitrag zur Etablierung einer innovativen biobasierten Industrie liefern können. Der Fokus soll dabei auf die vollständige Verwertung von regionalen Pflanzen sowie auf Restströme gelegt werden. Ebenso soll das Recycling bzw. die Rückführung von biobasierten Produkten in den Kohlenstoffkreislauf gefördert werden. Es sollen wirtschaftlich konkurrenzfähige Prozesse entstehen, die in ihrer Gesamtheit nachhaltig und gleichzeitig effizient sind. Die Anwendungen können z. B. der breiten Chemie-, Nahrungsmittel-, Textil-, Kosmetik-, Papier- oder Bauindustrie bzw. der zugehörigen enabling technologies der (Bio-)Prozessentwicklung zuordbar sein.

Das jeweilige neue Vorhaben, z. B. ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder die neue Dienstleistung soll idealerweise bis zur Marktreife gebracht werden, darunter fällt z. B. die Entwicklung von (marktnahen) Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen oder Pilotprojekte.

Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich, die Durchführungszeit beträgt max. 24 Monate.

Antragsteller:
Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) mit Sitz in NRW
Großunternehmen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit einem KMU

Förderquote:
Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 60 %
Mittlere und Groß-Unternehmen bis zu 50 %
Forschungseinrichtungen bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Antrag und Skizze), bis zum 27. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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