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02103 / 789 06-0

FH-Kooperativ

FH-Kooperativ fördert auf Dauer angelegte Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um innovative Lösungen für die Praxis zu entwickeln und das Forschungsprofil der Fachhochschule zu stärken und auszubauen. Ziel ist, vorab von Unternehmen erworbene Praxiserfahrungen im Umgang mit technischen Neuerungen unmittelbar in die Forschungslandschaft der FH einzubringen. Zuschüsse erhalten Forschungs- und Entwicklungsprojekte an Fachhochschulen in den Bereichen Ingenieur-, Natur-, Gesundheits-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, die sich durch große Anwendungsnähe und hohes wirtschaftliches Potenzial auszeichnen.

Neben dem genannten Anwendungsbezug soll die Förderung das Forschungsprofil oder einen Forschungsschwerpunkt der Fachhochschule schärfen oder weiterentwickeln. Es sollen daher Forschungsfragen von mindestens zwei Professoren (entweder innerhalb einer FH oder im Verbund mehrerer FH) kooperativ bearbeitet werden – hierbei wird unterschieden zwischen Projekten erstberufener und erfahrener Professoren. Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer in die Praxis zu verbessern, sollen die antragstellenden Fachhochschulen mit mindestens einem Unternehmen kooperieren, das sich zu mindestens 15 % (Projekte erstberufener Professoren: mindestens 7,5 %) an den Gesamtprojektkosten beteiligen muss.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Förderquote:
Ausgaben für Investitionen bis zu 100 %, alle anderen Ausgaben 85 %
Projekte erstberufener Professoren 92,5 %

Einreichungsfrist:
Für Erfahrene: 15. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

 

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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