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Energieeffizienz-Wettbewerb

Der Förderwettbewerb Energieeffizienz bezuschusst technologieoffen Energie- und Ressourceneffizienzprojekte in Ergänzung zum Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Bei dem Wettbewerb ist mit bis zu 60 % ein besonders hoher Zuschuss möglich, allerdings konkurrieren die Projekte um das feste Förderbudget – gefördert werden in jeder Runde nur die Projekte mit der besten Fördereffizienz, d.h. Verhältnis von beantragter Förderung und CO2-Einsparung.

Das Budget wird nun deutlich erhöht, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen. Das Budget wurde von 2021 zu 2022 bereits von 7 auf 15 Mio. € pro Runde erhöht, bislang gab es vier Runden pro Jahr.

Ab Mai 2023 wird es sechs Runden pro Jahr geben (1. Mai, 1. Juli, …) mit einem Budget von jeweils 40 Mio. €. Dies entspricht einer Vervierfachung des jährlichen Budgets. Zugleich wird der maximale Zuschuss pro Vorhaben von 10 auf 15 Mio. € erhöht. Um weiterhin den Wettbewerbscharakter aufrechtzuerhalten, gilt allerdings, dass mind. 20 % der Anträge „verlieren“ – ggf. wird das Budget also gekürzt, um diese „Mindest-Fehlschlagquote“ einzuhalten.

Details zum Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) finden Sie hier.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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