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Neue Förderrunde für „IKT für Elektromobilität“

Anknüpfend an Erfahrungen aus den vorangegangenen vier Förderrunden des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ will dieser Technologiewettbewerb die globale Wettbewerbsfähigkeit und Systemkompetenz der deutschen IKT-Wirtschaft, der Automobilbranche und der Energiewirtschaft einschließlich der Energiedienstleister und Mobilitätsanbieter sowie der Wissenschaft in Deutschland verbessern.

Im Rahmen von Modellprojekten sollen ganzheitliche Lösungskonzepte und beispielhafte Systemlösungen − von den Technologien über Dienstleistungen bis hin zu neuen Geschäftsszenarien − entstehen, die auch die neu entstehenden Wertschöpfungsnetzwerke widerspiegeln. Durch diese Pilotprojekte sollen Nachahmungseffekte, neue Geschäftsideen und Folgeinvestitionen angeregt und neue Tätigkeitsfelder und Märkte im In- und Ausland erschlossen werden. Die übergreifende Beherrschung der Integration von gewerblicher Elektromobilität in die urbane und ländliche Umgebung soll die Standort-Attraktivität steigern.

Folgende beispielhafte Forschungsthemen können in den Modellprojekten adressiert werden.
Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:

1. Die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen, z. B.:

  • neue Liefer- und Logistikkonzepte, die zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs oder als kombinierter Verkehr zur Erhöhung der Auslastung und Effizienz bestehender Verkehrsmittel und Infrastrukturen beitragen,
  • technische Lösungen auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene, die netzverträgliche Lademöglichkeiten für Mieter/Eigentümer vor Ort ohne eigenen Stellplatz ermöglichen,
  • Kopplung von E-Nutzfahrzeugflotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie und Gewerbe (vehicle-to-business),

2. Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich, z. B.:

  • unter Einbeziehung bisher wenig verbreiteter oder neuer Transportmittel wie Drohnen oder Transportroboter,
  • zur Entwicklung und Erprobung technischer Lösungen, die die Sicherheit autonomer Fahrzeuge ohne Sicherheitsfahrer gewährleisten,
  • unter Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des Maschinellen Lernens.

3. Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen, z. B.:

  • zur Verknüpfung der Fahrzeuge mit ihrer Umgebung (Car2X, Car2Grid, Car2Company, Car2Car, Car2User, Car2Home) und Fusion der dabei entstehenden Daten,
  • Erhöhung des Digitalisierungsgrades der Mobilität im öffentlichen und individuellen Verkehr mit dem Ziel einer effizienteren Auslastung, Optimierung und Steuerung bestehender Verkehrssysteme,–App-basierte Anwendungen und Plattform-Lösungen.

4. Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge (inkl. Batteriewechselsysteme, Smart Grids, regenerative Stromerzeugungsanlagen und Speicherlösungen).

5. IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment, insbes. in Verbindung mit mittelschweren und schweren Lkw der Klassen N2 und N3, Busse, Bau-, landwirtschaftliche oder sonstige Nutzfahrzeuge.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. September 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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