UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Holzbasierte Plattenwerkstoffe auf Span- und Faserbasis

Der Förderaufruf zielt darauf ab, Lösungen für die Holzwerkstoffindustrie und deren aktuelle Herausforderungen zu entwickeln, die einen Mehrwert für die Industrie, den Verbraucher und den Klimaschutz generieren.

Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen gefördert:

1. Rohstoff Holz:

  • Untersuchungen zu Aufbereitung und Erhöhung des Recyclingholzanteils in Holzwerkstoffen unter Einhaltung der Qualitäts- und Logistikanforderungen
  • Verbesserung der gesamten Wertschöpfungskette der Altholzaufbereitung für die Holzwerkstoffproduktion
  • Bestimmung der Vorbelastung des Recyclingholzes bezüglich Emissionen und zusätzlicher Verunreinigungen (Kunststoffe etc.)
  • Einsatzmöglichkeiten von alternativen Baumarten

2. Formaldehyd und VOC:

  • Entwicklung alternativer Bindemittel, welche im Hinblick auf die mechanisch-technologischen Platteneigenschaften alle Anforderungen an die Normierung erfüllen
  • Untersuchungen der zukünftig, im Rahmen des Waldumbaus, bevorrateten und für die Holzwerkstoffindustrie relevanten Baumarten (u.a. Douglasie, Eiche, Birke) durch den sich wandelnden Waldrundholzmarkt im Hinblick auf Emissionen und mechanisch-technische Eigenschaften
  • Toxikologische Untersuchungen zu Emissionen aus Holzwerkstoffen zur regulatorischen Überprüfung der Grenzwerte
  • Untersuchungen zur VOC-Reduzierung durch Technologie-Anpassungen (z.B. Trocknungsprozess, Plattenaufbauten und -bestandteile)

3. Digitalisierung

  • Modellierung von Prozess- und Platteneigenschaften

4. Technik/Technologie

  • Entwicklung alternativer Technologien zur Werkstoffherstellung (z.B. elektromagnetische Erwärmung anstatt konventioneller Heißpressen)
  • Untersuchungen zur Produktivitätssteigerung bei gleichem Ressourceneinsatz (Anlagenverfügbarkeit erhöhen, Ausschuss reduzieren, Rohstoffeffizienz)

Antragsteller:
Unternehmen und Hochschulen/Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des FuE-Projektes)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    22.03.2024 | Top-Thema
    Endlich: das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) kommt

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    21.03.2024 | Top-Thema
    Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

    Förderung deutsch-französischer FuE-Projekte zum Thema Wasserstoff

    BEITRAG LESEN

    19.03.2024 | Top-Thema
    DigiRess II

    NRW: Förderung von digitalen Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE
    Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.