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02103 / 789 06-0

Förderung gemeinsamer F&E-Projekte von Argentinien und Deutschland

Das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (MINCYT) in Argentinien und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame Projekte im Rahmen des ZIM-Programms (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) des BMWi in Deutschland und über die Nationale Agentur zur Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Argentinien (Agencia I+D+I – FONTAR).

Die F&E-Projekte sollen zu marktfähigen Produkten, Prozessen oder technischen Dienstleistungen führen, die in ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren, bspw.:

  • Entwicklung innovativer Technologien im Pilot- und/oder Prototypenmaßstab.
  • Produktion von Wissen, das auf eine technologische Lösung anwendbar ist, deren Entwicklung den Labormaßstab oder ein gleichwertiges Maß erreichen kann.
  • Technologische Entwicklung, die ausgehend von einer industriellen Forschungstätigkeit zu einem innovativen Produkt, Verfahren oder einer Dienstleistung mit Marktaussichten (im Pilot- oder Prototypenmaßstab) führt.

Die Projektvorschläge sollten eine tatsächliche Zusammenarbeit in der technologischen Forschung und/ oder Entwicklung zwischen Unternehmen aus beiden Ländern beinhalten.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund, dazu muss mind. ein argentinisches und ein deutsches KMU (kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition) gehören.

Förderquote:
Deutsche Unternehmen: bis zu 60 %
Argentinische Unternehmen: bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzen müssen bis zum 26. November 2021 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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