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KMU-Innovativ: „Bioökonomie“

Inhalt

Die Bioökonomie hat das Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten.

Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder sind z.B.:

  • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
  • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
  • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
  • Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
  • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
  • Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion

Ein besonderes Augenmerk ist auf nachfolgende Aspekte zu legen:

  • Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z. B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u. a. Insekten, Algen, eröffnen
  • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
  • Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe
  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
  • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

Es können Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert werden, wobei bei Verbundvorhaben der überwiegende Anteil des Projekts von Unternehmen erbracht werden muss.

Antragsteller:  
1. Unternehmen nach EU-Definition für KMU
2. Mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeiter und 100 Mio. € Jahresumsatz)
3. Großunternehmen (nur im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen nach 1. und 2.)
4. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nur im Rahmen von Verbundprojekten)

Förderquote:          
-KMU und mittelständische Unternehmen bis zu 50 %
-Großunternehmen bis zu 25 %
-Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:   
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), im Zeitraum vom 15. Oktober 2022 bis 15. April 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter