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02103 / 789 06-0

Materialien für Prozessinnovationen

Das BMBF fördert mit dieser Bekanntmachung risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte zu vorwettbewerblichen Forschungsthemen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Stoffkreisläufe zu schließen oder neue Rohstoffe für Prozesse einzusetzen.

Der Fokus des Fördermoduls „Materialien für Prozesseffizienz“ liegt ausschließlich auf der anwendungsorientierten Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien. Die Materialien sind immer in Verbindung mit dem Prozess und der Anwendung zu betrachten.

Gefördert werden Arbeiten zu den nachfolgend genannten FuE-Schwerpunkten:

A – Katalysatormaterialien/Katalysatoreigenschaften/katalytische Prozesse:
Schwerpunkte der FuE-Arbeiten sollen auf größere industrielle Verfahren mit hohen Treibhausgasemissionen gelegt werden. Gegenstand der Förderung sind alle Arten der Katalyse. Es gilt, falls Wasserstoff zum Einsatz kommt, dass dieser aus nachhaltigen Quellen zu beziehen bzw. zu betrachten ist.

A1 – Katalysatormaterialien, bspw.:

  • Nachhaltigere Syntheseverfahren (z. B. Reduktion des Edelmetallgehaltes, integrierte effizientere Rückgewinnungsverfahren, Vermeidung schädlicher Nebenprodukte/Einsatzstoffe)
  • Katalysatoren für eine kohlenstoffeffizientere Nutzung

A2 – Katalysatoreigenschaften, bspw.:

  • Erhöhung der Zielprodukt-Selektivität von Katalysatorsystemen
  • Verbesserung der Stabilität/Robustheit von Katalysatoren, Erhöhung der Standzeit, Entwicklung von Recyclingstrategien

A3 – Katalytische Prozesse und Anwendung, bspw.:

  • Beiträge zum Umstieg auf elektrochemische Prozesse in der Katalyse (z. B. Elektro-, Photo- und Plasmakatalyse)
  • Umstieg von Prozessen auf instationäre oder fluktuierende Betriebsweise

B – Membranmaterialien/Membraneigenschaften/membrangeführte Prozesse:
Gegenstand der Förderung sind alle Arten von Membranmaterialien (polymer/anorganisch).

B1 – Membranmaterialien, bspw.:

  • Entwicklung von temperaturstabilen Membranen
  • Einsatz neuer Fertigungsverfahren zur Herstellung von Träger- und Membranstrukturen

B2 – Membraneigenschaften, bspw.:

  • Erhöhung der Membranstabilität im Bereich Druck, Temperatur, chemische Beständigkeit (z. B. für neue thermische Anwendungen oder lösungsmittelbasierte Prozesse)
  • Erhöhung der Selektivität und Permeanz

B3 – Membranprozesse und -anwendung, bspw.:

  • Einsatz von Membranen in neue oder bestehende (katalytische) Prozesse
  • Ersatz und/oder Kombination klassischer thermischer Verfahren (Destillation, Extraktion) oder mechanischer Trennverfahren mit Membranprozessen

Die FuE-Schwerpunkte zu den Themenfeldern der Buchstaben A und B sollen immer im Kontext eines industriellen Prozesses betrachtet werden. Vorschläge, welche allerdings ausschließlich die Punkte A3 oder B3 adressieren sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso sind Entwicklungen von Katalyse- und Membranmaterialien für die Bereiche der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnik sowie Anwendungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika nicht förderfähig.

Antragsteller:
Verbünde entlang der Wertschöpfungskette aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Größe) bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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