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Leitfaden für Innovationsberatung

Bei der DIN SPEC 91415 handelt es sich um einen Leitfadens für die Beratung zur Realisierung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Forschungs- und Entwicklungsprozess in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Initiator der DIN SPEC ist der DTI e.V. – Deutscher Verband für Technologietransfer und Innovation e.V., Berlin. Frau Sonja Stockhausen, Geschäftsführerin der GEWI und Vorstandsmitglied des DTI e.V., hat als Mit-Autor an der Entstehung des Leitfadens mitgewirkt.

Ziel des Dokumentes ist es, Besonderheiten von Innovationsprozessen in KMU und Konsequenzen für die Beratung aufzugreifen und in Empfehlungen für die Ausgestaltung und Qualitätssicherung in der Beratung umzusetzen. Deshalb wird besonderer Wert auf das Innovationsverständnis und grundlegende Merkmale von
Innovationen im Kontext der Beratung von KMU gelegt.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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