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02103 / 789 06-0

Künstliche Intelligenz in der Land- und Ernährungswirtschaft

Die Fördermaßnahme „KI in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung und den ländlichen Räumen“ soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele dabei sind die übergreifende Vernetzung von Akteuren mit bestehenden Initiativen (insbesondere Gaia-X), der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen.

Die Durchführung umfasst folgende Aufgaben:

1. Vernetzung und Transfer der KI-Projekte, bspw.:
– die Vernetzung und organisatorische Unterstützung von übergreifenden Kooperationen zwischen den Projektbeteiligten der Bekanntmachung,
– Koordinierung, Unterstützung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen,
– Aufbau von Netzwerken innerhalb von Forschungsfeldern (Bildung von themenspezifischen Clustern, Erarbeitung von Querschnittsthemen etc.),
– Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Fördermaßnahme und geförderten Projekten (Internetseite, Newsletter u. Ä.),
– Aufbereitung von Projektergebnissen sowie Transfer zu unterschiedlichen Zielgruppen (Anwender, Öffentlichkeit und Politik),

2. Weiterentwicklung der Domäne Agrar innerhalb von Gaia-X, bspw.:
– Identifikation der Anforderungen für die Integration der KI-Projekte und Use Cases innerhalb der Domäne Agrar bei Gaia-X,
– Unterstützung der KI-Projekte in Bezug auf die Entwicklung sowie Evaluation von Lösungskonzepten, die die Kompatibilität zu Gaia-X ermöglichen,
– Analyse der Übertragbarkeit der Konzepte und Realisierungen für andere Projekte (z. B. die digitalen Experimentierfelder),
– Analyse der Anforderungen und technischen Gegebenheiten von Gaia-X und der Bedeutung für Auswirkungen auf die Domäne Agrar,
– Übernahme von koordinierenden Aufgaben innerhalb der Domäne Agrar, z. B. Mitwirkung und Organisation von Aktivitäten, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen in der Domäne Agrar (gegebenenfalls im nationalen Hub) bei Gaia-X.

Bei Verbundvorhaben können die verschiedenen Aufgaben durch unterschiedliche Partner übernommen werden.

Antragsteller:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die Digitalisierung in der Landwirtschaft fachlich kompetent an die Zielgruppen heranzutragen.
Unternehmen können über Unteraufträge beteiligt werden.

Förderquote:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 12. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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