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02103 / 789 06-0

Förderaufruf „Neue Werkstoffe in Bayern“

Ziel dieses Aufrufes ist die Förderung von Vorhaben zur Entwicklung neuer Werkstoffe oder Werkstoffe mit erheblich verbesserten Eigenschaften sowie entsprechender Prozess- und Verfahrenstechnologie zur Herstellung innovativer Produkte, wobei der Fokus hierbei auf der werkstoffbezogenen Prozess- und Verfahrensentwicklung liegt.

Hierzu gehören auch, neben der Mess- und Prüftechnik zur Bestimmung von Materialeigenschaften, die Modellierung und Simulation von Material- und Werkstoffeigenschaften sowie werkstoffbezogene Verarbeitungsprozesse. Der werkstofftechnologische Innovationsgehalt der Vorhaben muss sich dabei deutlich vom Stand der Technik abheben.

In den Vorhaben sollen insbesondere werkstoffwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeitet werden. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass Wege für eine mittelfristige Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden.

Antragsteller:
Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern im Verbund aus entweder mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 14. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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