UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Kommunikationsnetze der Zukunft

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben.

  • Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der Kommunikationsnetze der Zukunft beinhalten.
  • Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche:
  • Kommunikationsnetze,
  • technische IT-Dienstleistungen,
  • Daten- bzw. Wissensmanagement,
  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
  • IT-Sicherheit, Automatisierung und intelligente Produktion,
  • Quantentechnologien sowie
  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik

in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden.

Im Rahmen dieses Aufrufes können Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Zielsetzung der innovativen Weiterentwicklung von Kommunikationsnetzen (z.B. drahtlose/drahtgebundene und konvergente Netze) und Endgeräten in Zusammenhang mit dem infrastrukturellen Aufbau, dem Betrieb, der Automatisierung und der Migration von Netzen sowie der Anwendung in den unterschiedlichsten Domänen gefördert werden.

Eingereicht werden können insbesondere:

  • Projekte zu technologischen und architekturellen Bausteinen von künftigen Netzen (u. a. 5G Advanced und perspektivisch 6G, Glasfaser, Quantennetze, PON, Satelliten, spezialisierte Sub-Netze und konvergente/heterogene Netzstrukturen „Netz der Netze“) mit Aspekten wie beispielsweise software-integrierte Architektur (SBA), Device-Edge-Kontinuum, Orchestrierung/Slicing/QoS, Cognition/Machine Learning, „Netz als Sensor“ und Sensor-Fusion, deren Verwertung eine breite Hebelwirkung (z. B. durch Disseminations- und Standardisierungsaktivitäten) ermöglicht,
  • Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuer Anwendungen und begleitend dazu passender neuer Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten, die in besonderer Weise die technologischen Fähigkeiten von künftigen Kommunikationsnetzen nutzen, beispielsweise aus den Bereichen Industrie, Robotik, Automotive und V2X, Landwirtschaft, Transport/Logistik, Gesundheit, Smart City und Public Safety,
  • Projekte zur Weiterentwicklung und Erprobung von Anwendungen unter Nutzung experimenteller oder vorkommerzieller Netzkomponenten oder bestehender Testbeds in Bayern,
  • Projekte, die im Zusammenhang mit übergeordneten Zielsetzungen von gesellschaftlicher Relevanz sind und Querschnittsthemen künftiger Kommunikationsnetze wie Nachhaltigkeit (Energieeffizienz/Zirkularität), IT-Sicherheit, funktionale Sicherheit, Vertrauen (Schutz der Privatsphäre, Erklärbarkeit), Resilienz von Diensten und Netzstrukturen, etc. beinhalten.

Antragssteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund
(Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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