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Ideenwettbewerb 2022 zu Biodiversität

Mit dem aktuellen „Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)“-Ideenwettbewerb werden innovative und zukunftsweisende Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern gesucht. Die Minderung von Treibhausgasemissionen im Energie- und Landwirtschaftssektor, nachhaltiger und klimarelevanter Biodiversitätsschutz sowie Resilienz und Anpassung stehen in diesem Jahr im Fokus. So werden beispielsweise Projekte gesucht, die zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus auf landwirtschaftlichen Flächen beitragen, Lösungen für eine klimafreundliche Weiter- und Nachnutzung von ehemaligen Kraftwerksstandorten bieten, entwaldungsfreie Lieferketten für Agrarrohstoffe fördern, die Resilienz pazifischer Inselstaaten gegen klimabedingte Verluste und Schäden stärken oder effektiven Biodiversitäts- und Klimaschutz durch die Förderung nachhaltiger öffentlicher Anreizsysteme schaffen.

Folgende Themenschwerpunkte stehen zur Auswahl: 

  • Net Zero bis 2050 ohne fossile Energieträger: Die Rolle von Gas bei der Dekarbonisierung des Energiesektors
  • Divestment-Strategien und andere innovative Ansätze zur Umlenkung privater und öffentlicher Finanzströme in klimafreundliche Alternativen
  • Agri-Photovoltaik – Förderung des Photovoltaik-Ausbaus auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Klimafreundliche Weiter- und Nachnutzung von ehemaligen Kraftwerksstandorten
  • NDC-Umsetzung durch Sektorkopplung (NDC: Nationally Determined Contributions/Nationale Klimabeiträge)
  • Klimaneutrale regionale Entwicklung durch und umweltverträgliche Rohstoffgewinnung und -verarbeitung in den Ländern der SADC-Region
  • Schutz von Frischwasserressourcen für erhöhte Klimaresilienz auf den Pazifischen Inseln
  • Entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstoffen
  • Effektiver Biodiversitäts- und Klimaschutz durch die Förderung nachhaltiger öffentlicher Anreizsysteme
  • Vermeidung und Reduzierung der negativen Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf Inselökosysteme und deren Leistungen
  • Strategische Kommunikation und Sensibilisierung für die Bedeutung biologischer Vielfalt
  • Stärkung der Resilienz pazifischer Inselstaaten gegen klimabedingte Verluste und Schäden

Projekte müssen in ODA-fähigen Ländern erfolgen (Official Development Assistance), dementsprechend sind nur Leistungen an Länder anrechenbar, die in der DAC-Länderliste des OECD-Entwicklungsausschuss aufgeführt sind.

Gefördert werden Verbundvorhaben von mindestens zwei Organisationen, allerdings sollen bilaterale Projekte möglichst maximal drei und regionale oder globale Projekte maximal 6 Partner beinhalten.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen (z.B. Entwicklungsbanken), Organisationen und Programme der Vereinten Nationen
Regierungen der Partnerländer sowie Einzelpersonen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen.

Förderquote:
Abhängig vom Themenschwerpunkt bzw. auf Basis einer Einzelfallentscheidung im Rahmen der Antragstellung. Der Zuschuss soll pro Projekt zwischen 10 und 20 Millionen Euro betragen.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 21. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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