Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine bedeutende Fördersäule für kleine und mittlere Unternehmen: mittels Zuschüsse werden technische Entwicklungen neuer Produkte und Verfahren gefördert.
Infolge der Pandemie stieg der Bedarf derart stark an, dass im Oktober 2021 ein Antragsstopp verhängt wurde. Unsicherheiten über den Haushalt für 2022 und 2023 führten dazu, dass das Programm deutlich länger als erwartet geschlossen blieb.
Ab dem 03. August können nun wieder neue Anträge eingereicht werden. Da ein weiterhin hoher Antragseingang erwartet wird und der finanzielle Spielraum zugleich eingeschränkt bleibt, gibt es folgende Einschränkungen:
- Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, können erst wieder 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung erhalten. Diese Regelung gilt rückwirkend.
- Die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen und Mittelverschiebungen wird stark eingeschränkt, um die Flexibilität für neue Vorhaben zu erhalten.
- Die zur Pandemie eingeführten Erleichterungen werden wieder in den alten Zustand überführt.
- Der Fördergeber behält sich weitere Maßnahmen wie bspw. die Kürzung der förderfähigen Kosten vor.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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