Mit den „Carbon Contracts for Difference“ (Klimaschutzdifferenzverträge) hat die Bundesregierung ein sehr innovatives Förderinstrument ins Leben gerufen. Hiermit werden die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen. Das Förderprogramm unterstützt die energieintensive Industrie dabei, in klimafreundliche Anlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden – relevante Branchen sind u.a. Stahl, Zement, Papier, Chemie, Glas.
Das Förderprogramm bedient sich eines Gebotsverfahrens: Unternehmen bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt, deren jährliche Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst.
Klimaschutzverträge – Rück- und Ausblick:
Die erste Gebotsrunde zu den Klimaschutzverträgen startete offiziell am 12. März 2024, die Klimaschutzverträge aus dieser Förderrunde sind mittlerweile abgeschlossen:
- Gefördert wurden 15 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2,8 Mrd. €.
- Einsparung von insgesamt ca. 8 Mio. Tonnen CO₂ Äquivalente, verteilt über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren.
- Im Durchschnitt beträgt die Fördereffizienz der erfolgreichen Projekte ca. 351 €/t CO2
(822 bis 184 €/t CO2 über alle geförderten Projekte). - Die Elektrifizierung von Prozessen und die Nutzung von Wasserstoff sind die häufigsten Themen der 15 Projekte, auch die Nutzung von Biomasse oder die Prozesswärme-Optimierung waren sehr relevante Themen.
Die Klimaschutzverträge erregten viel öffentliche Aufmerksamkeit und wurden von der Industrie aufgrund des komplexen Verfahrens und der kaum umsetzbaren Rahmenbedingungen vielfach kritisiert. Das Programm wurde daraufhin grundlegend überarbeitet, u.a.:
- Ausweitung auf niedrigere Vorgaben der CO2-Einsparung (ab 5 t CO₂-Äquivalent pro Jahr)
- erleichterter Zugang zum Einsatz von Wasserstoff
- CCU/S-Vorhaben (CO₂-Abscheidung + Nutzung/Speicherung) sind nun förderfähig
- Industrielle Dampfproduktion kann gefördert werden
Für die zweite Förderrunde fand ein vorbereitendes Verfahren für die Klimaschutzverträge im Sommer 2024 statt – rund 130 Unternehmen nahmen teil. Aktuell ist der zweite Förderaufruf allerdings noch nicht gestartet. Die formalen Grundlagen wurden geschaffen. Im Koalitionsvertrag 2025 sprechen sich CDU/CSU und SPD ausdrücklich für die Fortführung der Klimaschutzverträge aus: Das Programm soll als zentraler Baustein der Dekarbonisierung energieintensiver Industrie fortgesetzt werden, in Kombination mit Wasserstoff, CCUS und Emissionshandel-Initiativen.
Die Aussicht auf eine Umsetzung des 2. Aufrufs und der Ausrichtung eines weiteren Aufrufs in 2025/2026 ist hoch.
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