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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Der Fokus des Programms liegt auch weiterhin auf den Sanierungen.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

Sanierungen
• Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
• Einführung eines Bonus für serielles Sanieren (SerSan-Bonus)
• Einführung der Nachhaltigkeits-Klasse für die Sanierung von Wohngebäuden

Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
• Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch Erneuerbare Energien beheizt werden.
• Wärmepumpen-Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel
• Errichtung von Gebäudenetzen
• Biomasseheizungen
• Brennstoffzellenheizung

Neubau
• Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab 1. März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt.

Antragsteller:
Die Antragsberechtigung wird auf alle InvestorInnen erweitert (Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben).

Einreichungsfrist:
Verlängerung der Frist (einstufiges Verfahren): laufend bis zum 31.12.2024

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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