Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zum 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Der Fokus des Programms liegt auch weiterhin auf den Sanierungen.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
Sanierungen
• Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
• Einführung eines Bonus für serielles Sanieren (SerSan-Bonus)
• Einführung der Nachhaltigkeits-Klasse für die Sanierung von Wohngebäuden
Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
• Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch Erneuerbare Energien beheizt werden.
• Wärmepumpen-Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel
• Errichtung von Gebäudenetzen
• Biomasseheizungen
• Brennstoffzellenheizung
Neubau
• Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab 1. März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt.
Antragsteller:
Die Antragsberechtigung wird auf alle InvestorInnen erweitert (Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben).
Einreichungsfrist:
Verlängerung der Frist (einstufiges Verfahren): laufend bis zum 31.12.2024
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