Der Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb – Generative KI für den Mittelstand“ des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ adressiert Projekte mit substantiellen Impulsen für den erfolgreichen und produktiven Einsatz generativer KI mit vielfältigen Anwendungsbeispielen (u.a. Wissensmanagement, Maintenance, Marketing, Beratungsleistungen), die einen möglichst breiten Transfer und Nachahmungseffekte in der Technologielandschaft begünstigen.
Es sind bspw. folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte möglich:
- Entwicklung und Implementierung neuer Konzepte, die die hohen Anforderungen an die Datenverfügbarkeit, -haltung, -qualität und -nutzung beim Training von generativen KI-Modellen adressieren.
- Entwicklung und Einsatz von Methoden, die ein Fine-Tuning mit kleinen Datenmengen ermöglichen, um auch KMUs Zugang zu generativer KI zu ermöglichen. Hierzu können z.B. Methoden wie Federated Learning oder die Erzeugung synthetischer Daten zählen.
Die folgenden Anwendungsbereiche geben Beispiele für mögliche Projektansätze:
- Wissensmanagement: Die Anwendung generativer KI im unternehmensinternen Wissensmanagement für eine effiziente Nutzung des vorhandenen Wissens und um schnelle und nachhaltige Reaktionen auf Veränderungen und fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
- Design creation: Die Integration generativer KI in den Designprozess um eine schnellere, effizientere und oft auch innovativere Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
- Norm- und Standardmanagement: Mit dem Einsatz von generativer KI in diesem Bereich eine schnelle Anpassung an aktuelle Anforderungen im Unternehmen ermöglichen.
Ein weiterer Fokus des Förderaufrufs liegt auf der Weiterentwicklung, Anpassung und Implementierung (existierender) generativer KI-Modelle. Die Neu- und Weiterentwicklung von Basismodellen ist nicht Gegenstand des Förderaufrufs.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände im Verbund
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art und Größe) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 8. April 2024
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