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02103 / 789 06-0

KI-Anwendungshub (Forschungsschwerpunkt) für Kunststoffverpackungen

Gegenstand der Förderung ist ein KI-Anwendungshub bestehend aus zwei Innovationslaboren mit allen relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von Anwendungen der KI zur Verwirklichung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen anhand eines relevanten Anwendungsfalls.

Die zwei Innovationslabore sollen jeweils einen der folgenden Themencluster umfänglich bearbeiten:
(1) Design und Produktion (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zum Design von kreislauffähigen Verpackungen, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, adaptive Produktionsprozesse, Smart Services und neue Geschäftsmodelle)
oder
(2) Kreislaufschließung (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zur Nachverfolgung von Stoffströmen, Sammlung und Logistik, Sortierung und Recycling, Re-use)

Merkmale der Innovationslabore und des KI-Anwendungshubs sind eine intensive Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen durch Forschung und Entwicklung. Die Innovationslabore und der KI-Anwendungshub sollen in der Lage sein, in ausgewählten Anwendungsbereichen Innovationen zu generieren, die auch im internationalen Vergleich wegweisend sind und ein besonders hohes Anwendungspotenzial aufweisen.

Um dieses Ziel zu erreichen, können Methoden der KI in unterschiedlichen Bereichen einen wichtigen Beitrag leisten, wie z. B.:
– durch KI-basierte Entscheidungshilfen bei der Entwicklung nachhaltiger Kunststoffverpackungen und optimierter Produktdesigns,
– durch KI-basierte Mustererkennungsverfahren bei der automatisierten Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen,
– bei der standardisierten und automatisierten Bewertung von Verpackungen, z. B. anhand von Kriterien der Ökobilanzierung

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und Organisationen

Förderquote:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und Organisationen: bis zu 100 %
Unternehmen: bis zu 80 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Dezember 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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