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Höhere Förderquoten für gemeinnützige Forschungseinrichtungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) baut sein Programm „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ aus.

Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen, mit corona-bedingten Umsatzeinbußen, können mehr Fördermittel aus dem Programm beantragen. Damit haben die Institute die Chance, sich und insbesondere die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, trotz Krise, zu erhalten.Das BMWI möchte hierdurch ebenso die Mittelständler stärken, die keine eigene Forschungsabteilung haben. 

Antragsteller: Gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht mehr als 20 % Grundfinanzierung erhalten. Zudem muss die Einrichtung ihren Sitz in einer strukturschwachen Region, entsprechend der Regelung der Gemeinschaftsaufgabe, haben.

Förderquote: Je nach Art der Maßnahme, bisher bis zu 30 % Eigenanteil.

Weisen die Institute nach, dass und inwieweit sie aufgrund der COVID-19-Pandemie außer Stande sind, den Eigenanteil im bisherigen Umfang zu leisten, erhalten sie eine höhere Förderung bis zu 100 %, dies gilt ggf. auch rückwirkend ab dem 13.03.2020.

Einreichungsfrist: laufend

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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