Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen
vorwettbewerblicher Verbundvorhaben unterschiedlichster Anwendungsdomänen.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der
IT-Sicherheit beinhalten. Förderfähig ist dabei die Erforschung, Entwicklung, demonstratorische Umsetzung und Validierung des vorwettbewerblichen (Hardware- und/oder Software-) Demonstrators.
Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:
Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyberresilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
– handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
– praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
– offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
-IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.
Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
– handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von Zero-Trust-Ansätzen in KMU,
– Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
– Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.
Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
– Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
– Identitätsmanagement in Multiclouds.
Die Bekanntmachung ist nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit.
Antragsteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund
(Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein)
Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. März 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter