UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovationen in der IT-Sicherheit

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen
vorwettbewerblicher Verbundvorhaben unterschiedlichster Anwendungsdomänen.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der
IT-Sicherheit beinhalten. Förderfähig ist dabei die Erforschung, Entwicklung, demonstratorische Umsetzung und Validierung des vorwettbewerblichen (Hardware- und/oder Software-) Demonstrators.

Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:
Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyberresilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
– handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
– praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
– offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
-IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.

Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von Zero-Trust-Ansätzen in KMU,
Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
– Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.

Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
– Identitätsmanagement in Multiclouds.

Die Bekanntmachung ist nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit.

Antragsteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund
(Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. März 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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