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In eigener Sache: Podcastfolge mit GF Sonja Stockhausen

Die Einführung digitaler Prozesse und die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen gehen für Unternehmen mit hohen Investitionskosten einher und stellen mittelständische Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen. Für derartige Digitalisierungsinvestitionen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Eine Übersicht über diese Möglichkeiten gibt unsere Geschäftsführerin Sonja Stockhausen in der Podcastfolge „schon digital? – #18 Digitalisierungsförderung: So gelingt’s !“  mit Caroline Illhardt von Ceyoniq.

GEWI und Ceyoniq arbeiten als Kooperationspartner gemeinsam an der Realisierung von Digitalisierungsprojekten im Mittelstand. Ceyonic gehört zur japanischen KYOCERA Document Solutions Inc. und realisiert mit einem Team aus 160 Kollegen und Kolleginnen passgenaue und individuelle Digitalisierungslösungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ceyoniq.de

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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