UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Zuschüsse für Forschung im Bereich Elektronik

Gefördert werden FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema „Elektroniksysteme für vertrauenswürdige und energieeffiziente dezentrale Datenverarbeitung im Edge-Computing (OCTOPUS)“. Die Vorhaben müssen über Innovationen im Bereich der Mikroelektronik für das Edge-Computing z.B. folgende Zielstellungen verfolgen:

  • Umsetzung einer intelligenten Lastverteilung in einem komplexen Gesamtsystem;
  • Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz vorrangig auf Systemebene;
  • gegebenenfalls unterstützt durch die Komponentenebene;
  • Realisierung von zeitkritischen Prozessen beginnend bei der Situationserfassung bis hin zur Prozesssteuerung.

Die Projekte müssen in einem der folgenden Technologiebereiche den Stand der Technik übertreffen:

  • Spezialisierte Prozessoren und Rechenkerne (z. B. neuromorphe Chips, KI-Beschleuniger) zur Fusion und Verarbeitung großer Datenmengen;
  • Elektronische Komponenten und Systeme für Technologien der Datenübertragung und Datenfusion wie z. B. Gateways und Knoten, als Grundlage für innovative, sichere sowie energiesparsame Netzwerkarchitekturen.

Zudem müssen Querschnittsthemen berücksichtigt werden wie:

  • Einsatz von innovativen sowie leistungsfähigen und gegebenenfalls nachweisbaren KI-Methoden sowie Methoden des maschinellen Lernens und verteilten Rechnens;
  • Robustheit, Resilienz sowie Self-X-Eigenschaften zur Sicherstellung der Ausfallsicherheit;

Vorhaben der reinen Grundlagenforschung, der reinen Softwareentwicklung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen.

Antragsteller: Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 60 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen bis zu 100 % (+ ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Juli 2021 oder bis zum 15. Januar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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