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02103 / 789 06-0

Grüne Chemie und Wasserstoff in DE und NL

In einer gemeinsamen Aktion wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der niederländische Forschungsrat (NWO) Kooperationsprojekte zwischen deutschen und niederländischen Partnern fördern, die das Ziel verfolgen, hochinnovative und praxisrelevante Verfahren für Grünen Wasserstoff und Grüne Chemie zu entwickeln. Der Förderaufruf „Electrochemical materials and processes for green hydrogen and green chemistry“ (ECCM) deckt dabei fünf Themenfelder ab:

  • Elektrolyse
    Elektrolyseure der nächsten Generation (z. B. Neue Arten von Elektrolyseuren; Katalysatormaterialien, Elektroden und Membranen; Kostenreduzierung)
    Wasserstoffspeicherung
    – Power-to-X-Technologien
  • Elektrosynthese und Elektroumwandlung (z. B. Alternative Anodenreaktionen, Neue Konzepte für Umwandlungszellen, Verbesserung der Konversionsleistung, Analyse von elektrochemischen Reaktionssystemen unter relevanten industriellen Bedingungen, CO2-Abscheidung und direkte Umwandlung)
  • Materialien und Katalyse (z. B. Entstehung, Stabilität und Degradation; Entwicklung von neuartigen Materialien; Data Mining und Analytik im großen Maßstab)
  • Entwicklung und Herstellverfahren für Elektrolysesysteme (z. B. innovative und nachhaltige Materialien; Design für Recycling/Reduzierung von knappen Rohstoffen; Kostensenkung und Effizienzsteigerung; Technologien für die Großserienfertigung; Hochskalierung von Zellen; Integration elektrolytischer Prozesse mit erneuerbarer Energieerzeugung)
  • Systemdesign und -integration (z. B. Systemsteuerung; Ansätze und Algorithmen für die Alterung, Sicherheit, Leistung und Kontrolle von skalierten elektrochemischen Systemen auf Membran-, Stack-, Konverter- und Anlagenebene; Entwicklung von Technologien und Konzepten für die Sicherheit bei der Wasserstofferzeugung, -speicherung, Transport und Nutzung; Wasserstoffkompressoren und Sensoren)

Auf deutscher Seite erfolgt der Aufruf als gesonderte Bekanntmachung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms, dessen generelle Förderbedingungen sind daher anzuwenden.

Zusätzlich gilt, dass ein Konsortium aus mindestens zwei niederländischen (ein „main applicant“ und ein „co-applicant“*) und zwei deutschen Partnern (mind. ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung/Universität) bestehen muss. Die Projekte sollen zudem ausgewogen zwischen den niederländischen und deutschen Partnern sein. Unter diesen Voraussetzungen können Kooperationsprojekte mit Förderungen zwischen 600.000 und 2 Millionen Euro unterstützt werden.

*main applicant: Ordentliche, außerordentliche und Assistenzprofessoren sowie andere Forscher mit einer vergleichbaren Position können als Haupt- oder Mitantragsteller auftreten, wenn sie eine unbefristete (und damit bezahlte) Stelle oder eine Tenure-Track-Vereinbarung bei einer Universität im Königreich der Niederlande oder vergleichbaren Institution haben.

*co-applicant oder co-funder: Organisationen, die eine aktive Rolle im Konsortium spielen und einen Beitrag zum Projekt in Form von Geld und/oder Sachleistungen leisten. Die Kofinanzierer des niederländischen Teils dieser Aufforderung sollten ihren Sitz in den Niederlanden haben und dürfen keine Mittel von der NWO erhalten. Die Kofinanzierer müssen insgesamt einen Nettobetrag von mindestens 30 % des Gesamtbudgets für den niederländischen Teil des Projekts beitragen.

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten

Förderquote:
DE: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen/Universitäten bis zu 100 %
NL: 50 bis 70 % des Gesamtbudgets.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 07. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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