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02103 / 789 06-0

Green Tech Innovationswettbewerb

Ziel des Green-Tech-Förderaufrufs auf Grundlage des Förderprogramms „Entwicklung digitaler Technologien“ ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Plattformen, Werkzeugen, Methoden, Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen oder Standards für die wirtschaftliche Erschließung und Integration digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit. Die Projekte des Förderaufrufs sollen entscheidende Impulse für die ökologische Transformation der Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes, setzen.

Mit dem vorliegenden Förderaufruf sollen gezielt folgende Themenbereiche verstärkt adressiert werden:
Nachhaltigkeit durch digitale Technologien, bspw.:

  • Intelligente, emissionsminimierende Produktentwicklung und Anlagensteuerung mithilfe grüner digitaler Zwillinge
  • Sektorkoppelnde Austauschplattformen mit quelloffenen Standards und Schnittstellen

Nachhaltigkeit von digitalen Technologien, bspw.:

  • Green-Coding Prinzipien unterstützende Entwicklerwerkzeuge
  • Optimiertes Ressourcen-Management von Software und Hardware (z. B. Kommunikationsnetzwerke)

Messung der Nachhaltigkeit mit digitalen Technologien

  • Analyse-Werkzeuge für die Messung von Emissionen und Ineffizienzen auf Basis von Echtzeitdaten
  • Dezentrale digitale (Objekt-)Identitäten und digitale Produktpässe zur Zuordenbarkeit von Emissionen zu einzelnen Produkten und Dienstleistungen und Rückverfolgbarkeit entlang von Wertschöpfungsketten

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art und Größe) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 21. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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