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02103 / 789 06-0

Digitale Planungsprozesse für Kommunen

Gefördert werden Projekte, die eine technologische und soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und partizipativen Methoden entwickeln. Diese Innovation muss geeignet sein, Planungsprozesse in Kommunen zu unterstützen und zu verbessern.

Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen die beiden nachfolgenden Themenschwerpunkte adressieren:
– Entwicklung und Erforschung von Methoden und Systemen zur Ansprache und Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern zur Partizipation durch die Entwicklung und Erprobung interaktiver und zielgruppengerechter Kommunikationsstrategien für gesellschaftlichen Diskurs und Dialog in kommunalen Planungsprozessen

– Entwicklung und Erforschung innovativer und datenbasierter Visualisierungs- und Datenaufbereitungsformate zur Vermittlung teils komplexer Sachverhalte und Informationen im Rahmen interaktiver, partizipativer, kommunaler Planungsprozesse

Die beiden Schwerpunktthemen schließen auch hybride Verfahren ein, welche analoge Beteiligungsformate mit digitalen Ansätzen verknüpfen und so einen innovativen und interaktiven Partizipationsprozess entwickeln und erforschen.

Eine Förderung setzt zudem voraus, dass alle folgenden Querschnittsthemen unter Einbezug passender
Fragestellungen und Methoden adressiert werden:

  • Niedrigschwellige, intuitive und zielgruppengerechte Nutzung von interaktiven Technologien
  • Transfer und Skalierbarkeit der entstehenden Lösungen auf weitere kommunale Akteure. Es eignen sich für Projekte insbesondere Sachverhalte und Planungsgegenstände von hoher kommunaler Repräsentativität.
  • Transparenz und Kommunikation der partizipativ gestalteten Planungsprozesse, hierzu ist auch ein Konzept zur Wissenschaftskommunikation mit geeigneten Methoden und Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse zu erarbeiten
  • Messbarkeit des konkreten Impacts der interaktiven Beteiligung im Planungsverlauf und -ergebnis
  • Nachhaltigkeit der entwickelten Partizipationsformate und Verstetigung in der kommunalen Praxis

Die geförderten Projekte müssen sich gezielt mit ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSA) digitaler und kommunaler Partizipationsprozesse befassen und können beispielsweise folgende Aspekte adressieren:

  • Schaffung von Barrierefreiheit der interaktiven Partizipationsformate oder Umsetzung von hybriden Formaten, welche sowohl analoge als auch digitale Beteiligungsmöglichkeiten vorsehen, um heterogene Zielgruppen zu inkludieren
  • Analyse und adäquate Einbindung der Zielgruppe bzw. Zivilgesellschaft, Betrachtung von Phänomenen der Über- bzw. Unter-Inklusivität von Beteiligungsformaten
  • Neutralität und Informationsgüte datenbasierter Verfahren bei gleichzeitiger Vereinfachung komplexer Sachverhalte und Datenlagen

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Verbund.
Mindestens ein KMU oder Start-up muss in allen ausgewählten Projekten gefördert werden.

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 11. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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