UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Zweiter Förderaufruf DigENet II

Die Bundesregierung hat sich die Beschleunigung der Energiewende zum Ziel gesetzt. Die Digitalisierung der Energiewende ist hierfür eine zentrale Voraussetzung. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Smart Meter Gateway (SMGW) und angebundener Systemkomponenten adressiert der Förderaufruf „DigENet II“ in diesem Zusammenhang Vorhaben der Forschung, Entwicklung und Innovation, welche eine Erweiterung der SMGW-Systemarchitektur für größere Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen mit entsprechend höherer Performanz zum Inhalt haben. Gefördert werden Projekte mit Technologiereifegraden von 3 bis 8 inkl. der Demonstration von Energietechnologien in einem der nachstehend genannten Förderschwerpunkte.

Der Förderaufruf umfasst folgende Weiterentwicklungsbereiche für SMGW und angeschlossene
Komponenten nach den Themen-Clustern Smart Grid und Smart Metering gemäß BMWK-BSI-Roadmap:

• Das SMGW wird zum zentralen Sicherheitsanker am Netzanschluss ertüchtigt, nimmt seine Schutzfunktion sowohl für Energiemanagementsysteme als auch angeschlossene Anlagen wahr und bietet für alle Anwendungsfälle ausreichende Performanz, um auch als einzige WAN-Anbindung für alle dahinter liegenden Energiemanagementsysteme / Steuerungseinheiten und Anlagen zu dienen.

• Das SMGW wird für den Einsatz in größeren und Großerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt und mehr möglichst unter Nutzung der LTE-450 MHz-Technologie ertüchtigt. Großerzeugungsanlagen wird unter anderem ermöglicht, Systemdienstleistungen wie u.a. Redispatch und Regelleistung über das SMGW bereitzustellen.

Zusätzlich zu den Anwendungsfällen der Entwicklungsbereiche Smart Grid und Smart Metering können optional weitere Mehrwert-Anwendungen der Entwicklungsbereiche Smart Services und Smart Building auf Basis der SMGW-Kommunikationsplattform und Umgang mit Datenschutz und IT-Sicherheitsaspekten entwickelt, erprobt und integriert werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Großunternehmen i.d.R bis zu 40 %
Kleine und mittlere Unternehmen i.d.R bis zu 50 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    11.04.2024 | Top-Thema
    Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Förderung von Projekten zur „Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre“

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    21.03.2024 | Top-Thema
    Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

    Förderung deutsch-französischer FuE-Projekte zum Thema Wasserstoff

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE