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02103 / 789 06-0

Junge Forschende für Wissenschaft und Technik

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen zur Entwicklung von Technologien zur Nutzung der künstlichen Photosynthese
(Themenfeld 1) oder zu Technologien zur Nutzung alternativer Rohstoffquellen zur Wasserstofferzeugung (Themenfeld 2) adressieren.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die sich zu 100 % der Grundlagenforschung zuordnen lassen, sowie Vorhaben, die vorwiegend Power-to-X-Ansätze verfolgen.

Themenfeld 1
Die nachfolgend beispielhaft genannten Forschungsthemen sollen den möglichen Horizont für relevante Fragestellungen im Themenfeld „künstliche Photosynthese“ aufzeigen:

  • verbesserte Einheiten für Lichtabsorption und Ladungstrennung, insbesondere hinsichtlich der Effizienz und Stabilität sowie deren Kopplung an geeignete Katalysatorsysteme;
  • Entwicklung von Katalysatoren zur photoinduzierten Wasserspaltung, CO2-Reduktion oder zu anderen Schlüsselreaktionen;
  • Entwicklung vielversprechender und integrierter biologischer oder biohybrider Systemlösungen;
  • Ansätze zur Verwendung konzentrierten Sonnenlichts in Systemen zur künstlichen Photosynthese;
  • Integration der verschiedenen Teilprozesse in ein funktionierendes Gesamtsystem (Fragen der Systemintegration); Entwicklung und Optimierung effizienter, stabiler Systeme zur künstlichen Photosynthese, Prototypenbau, Ansätze zur Skalierung der Technologie.

Themenfeld 2
Im zweiten Themenfeld steht die (Weiter-)Entwicklung von Technologien zur Nutzung alternativer Rohstoffquellen zur Wasserstofferzeugung im Fokus. Ergänzend zur Wasserelektrolyse können alternative Stoffquellen einen wichtigen Beitrag zur Dezentralisierung und Stabilisierung der Wasserstoffversorgung leisten. Dabei spielt immer auch die Integration in die Wasserstoffwirtschaft und angrenzende Sektoren eine wichtige Rolle, da nur so anwendungsfähige Technologien erschlossen werden können.

Auf Rohstoffseite können dabei beispielhaft folgende Arten untersucht werden:

  • Kunststoffreste (insbesondere ansonsten nicht rezyklierbare Polymere)
  • Schmutz- und Abwasser
  • Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe (Anbaubiomasse ausgeschlossen)
  • Sonstige organische Reststoffe (zum Beispiel Flüssigabfälle der chemischen Industrie etc.)

(Desionisiertes beziehungsweise Meer-)Wasser sowie fossile Rohstoffe sind dabei von der Förderung ausgeschlossen. Die Erzeugung von Nebenprodukten wie beispielsweise Kohlenwasserstoffen als Ausgangsmaterial für die chemische Industrie ist jedoch ausdrücklich erwünscht und sollte in der Projektidee entsprechend beachtet werden. Hier ist insbesondere auf die Reinigung des erzeugten Wasserstoffes einzugehen.

Hinsichtlich der zu erforschenden Technologien werden die Antragsteller nicht beschränkt. Denkbar sind beispielsweise Arbeiten zu:

  • Chemical Looping
  • Plasmalyse
  • biologischen Verfahren

Antragsteller:
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbünde bestehend aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen

Förderquote:
Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Unternehmen (abhängig von der Größe und der Art des Projekts) bis zu 80 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 6. April 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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