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02103 / 789 06-0

Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt

Gegenstand der Förderung sind Projekte, die neue Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkzusammenhänge zwischen Biodiversität bzw. deren Veränderung und menschlicher Gesundheit liefern. Mithilfe von Fallstudien können auch Konzepte für die Entwicklung gesundheitsfördernder Biodiversitätsinterventionen entwickelt und umgesetzt werden.

Projekte können eines oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:

  • Integrität von Gewässer- oder Bodenökosystemen
  • Gesundheitsgefahren durch Zoonosen
  • Agrobiodiversität
  • Nicht übertragbare Krankheiten
  • Stadt- und Landschaftsentwicklung
  • Psychische Erkrankungen und Resilienz

Grundsätzlich förderfähig ist in diesem Kontext auch die Entwicklung von Methoden zur einheitlichen Erhebung und zur Analyse medizinischer und biodiversitätsbezogener Daten, um die gemeinsame Verarbeitung von Daten aus ­verschiedenen Disziplinen zu erleichtern.

Die Projektvorschläge können sich wahlweise auf die Erforschung der Grundlagen oder Biodiversitätsinterventionen fokussieren. Auch eine Kombination beider Ansätze ist möglich.

Die Forschungsförderung erfolgt wettbewerblich in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen. Ein direkter Einstieg in die zweite Phase ist nicht möglich. In der ersten Phase werden Einzelvorhaben von Forschungseinrichtungen bezuschusst, um das Projektdesign und den Arbeitsplan zu erarbeiten und den Verbund zusammenzustellen. In der zweiten Phase werden Verbundvorhaben zur Durchführung der Konzepte gefördert. Hier sollen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Praxispartnern, also wirtschaftlichen Unternehmen und/oder Institutionen oder Organisationen aus politisch-administrativer Praxis oder der Zivilgesellschaft, zusammenarbeiten.

Antragsteller:
Für Phase 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Für Phase 2: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Universitätskliniken, Stiftungen, Vereine und Verbände

Förderquote:
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Universitätskliniken, Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 16. November 2022 für die erste Phase.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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