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Innovationen im Bereich der Wassertechnologien

Die deutsch-israelische Wassertechnologie –Kooperation geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das israelische Wissenschaftsministerium (MOST) rufen wieder Forschende aus beiden Ländern auf, Anträge für bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wassertechnologien einzureichen.

Die übergreifenden Ziele der Kooperation:

  • Verbesserung der Wassersituation in Israel und Umgebung und/oder Deutschland. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Regionen sollte möglichst gewährleistet sein.
  • Zugang zu neuen Märkten für israelische und deutsche Unternehmen im Wasser- und Umweltsektor
  • Unterstützung und Stärkung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Wassersektor sowie der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Außerdem sollen die Anträge den folgenden Themenfeldern zuordbar sein:

  • Neue Ansätze für das Asset Management von Wasserinfrastrukturen
  • Wasserwiederverwendung und Behandlung industrieller Abwässer

Die Projektanträge werden gemeinschaftlich von den deutschen und israelischen Partnern gestellt.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen i.d. Regel bis zu 50 % (für kleine und mittlere Unternehmen ggf. eine höhere Quote)
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 03. November 2022 (27. Oktober 2022 für den israelischen Partner)

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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