UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk

Gegenstand des neuen Programms InnoNT ist die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Funktechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen. Hierbei können sowohl künftige innovative Funknetzgenerationen, aber auch die bereits im Einsatz befindlichen Generationen wie 2G, 4G und 5G berücksichtigt werden. Grundsätzlich kommen dafür alle Hard- und Softwarekomponenten, einschließlich der dafür erforderlichen Daten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle und -prozesse in Betracht.

Gefördert werden:

  • Durchführbarkeitsstudien, die die Machbarkeit und die Entwicklung von Konzepten innovativer Funknetztechnologien unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen kleiner und mittelständiger Anwenderinnen und Anwender zum Ziel haben. Das Ergebnis kann die Grundlage für die Förderung der Umsetzung im Rahmen von anwendungsorientierten FuE-Projekten nach dieser Förderrichtlinie sein.
  • Tätigkeiten zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten oder Tätigkeiten zur Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien herbeizuführen.

Bei der Nutzung bereits vorliegender Kenntnisse und Fertigkeiten ist die Übertragbarkeit und Transferfähigkeit von Lösungen innovativer Netztechnologien in neue bzw. andere Anwendungsfelder sicherzustellen.

Außerdem können Tätigkeiten innerhalb der Projekte gefördert werden, die die industrielle Normung und Standardisierung, z. B. von Rahmen- und Referenzarchitekturen, sowohl auf der technischen als auch auf der nichttechnischen Ebene unterstützen.

Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich.

Detailinformationen finden Sie in den zukünftig folgenden Förderaufrufen.
Um über diese auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Förderquote:
Unternehmen i.d.R. bis zu 50 % (abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße ist eine höhere Quote möglich.)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE