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Forschungsinfrastrukturen.NRW

Die Ziele des Förderaufrufs „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ sind die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in NRW durch gezielte Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten.

Was wird gefördert?

Der Zugang zu Forschungsinfrastrukturen und Technologien ist essenziell für eine innovative Entwicklung des Landes NRW. Daher werden folgende Maßnahmen gefördert:
1) Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen,
2) Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
3) der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
4) Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden.

Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung zur Wettbewerbsteilnahme.

Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderquote:

Bis zu 90 % (in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung)

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. Juni 2024 oder 31. März 2025

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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