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Erlebnis.NRW

Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 wurde der Aufruf „Erlebnis.NRW“ veröffentlicht. Ziel des Aufrufs ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Projekte können in folgenden Förderbereichen eingereicht werden: 

  • Nachhaltige Investitionen und begleitende Marketingmaßnahmen zur Errichtung, Weiterentwicklung und Verknüpfung von touristischen Infrastrukturen sowie Infrastrukturen im Kultur- und Naturtourismus.
  • Nachhaltige digitale Vorhaben, die dazu dienen, die Attraktivität und Qualität überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den verschiedenen Tourismusarten und -formen sowie im Kultur- und Naturtourismus verantwortungsvoll zu steigern.
  • Neue, innovative und kreative oder signifikant verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Methoden, welche in besonderem Maße zur Stärkung der Tourismuswirtschaft sowie des Kultur- und Naturtourismus in NRW beitragen.

Innerhalb dieser Förderbereiche muss mindestens einer der folgenden Themenbereiche adressiert werden:

  • Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft
    Der Tourismus in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen und Chancen, die Innovationen, Unterstützungen und Investitionen erfordern, um die regionale Wirtschaftskraft und Lebensqualität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
  • Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz
    Um die Natur zu schützen und nachhaltig zu nutzen, sind innovative Konzepte und digitale Lösungen erforderlich, die die Biodiversitätsstrategie des Landes umsetzen und die Besucherströme steuern.
  • Kultur – touristischer Pull-Faktor
    Das Land fördert Projekte, die neue oder bestehende Kulturstätten nachhaltig entwickeln, die Attraktivität des Reiselandes steigern und die Verbindung von Kultur und Natur erlebbar machen.

Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
Vereine, Kammern und Stiftungen

Förderquote:

Bis zu 90 % (Abhängig von der Notwendigkeit der Förderung)

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Januar 2024 oder 31. Januar 2025

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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