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02103 / 789 06-0

Resilienz – Widerstandsfähige digitale Systeme

Gefördert werden Verbundprojekte, die resiliente Kommunikationstechnologien erforschen und entwickeln. Die Eigenschaften der Resilienz sind stark von den jeweiligen Anwendungsanforderungen abhängig. Deshalb sollen die entstehenden Technologien in mindestens einem Anwendungsfall mit gesellschaftlicher Relevanz eingebettet werden.

Beispiele für mögliche Anwendungsfelder resilienter Kommunikationssysteme sind:
– Industrie 4.0,
– vernetztes autonomes Fahren,
– vernetzte medizinische Anwendungen und
– Systeme kritischer Infrastrukturen.

Die Lösungen sollen sich in Gesamtkonzepte für Kommunikationssysteme (insbesondere auch 5G/6G) integrieren lassen; anwendungsspezifische Insellösungen sollen vermieden werden.

Es muss mindestens einer der drei folgenden Forschungsaspekte adressiert werden:

  • Neue Architekturen für resiliente Kommunikationssysteme, die die Resilienz von Grund auf im Design berücksichtigen, offene Schnittstellen bereitstellen, keine Insellösungen darstellen und die selbstständige und schnelle ­Abstimmung zur Störungserkennung und -behebung ermöglichen. Die Kommunikationssicherheit muss dabei gewährleistet werden.
  • Neue Technologien für resiliente Kommunikationssysteme, die die notwendige Dienstgüte der Anwendungen ­garantieren, wie z. B. durch das intelligente und sichere Steuern von Datenströmen in resilienten Transportnetzen, durch Mehrantennentechnologie oder durch das Koexistenz- und Interferenzmanagement zwischen verschiedenen Teilsystemen bei resilienter (drahtloser) Kommunikation.
  • Neue Ansätze und Methoden zur Organisation und zum Management, die dazu dienen, resiliente Kommunikationssysteme zu kontrollieren. Zu nutzen sind beispielsweise relevante Statusinformation des Netzwerkes sowie von Anwendungen. Es sind Bewertungsansätze zu finden, um frühzeitig potentielle Störereignisse zu identifizieren und entgegen zu wirken, um die Minimalanforderungen der Anwendungen zu jeder Zeit zu bedienen. Ansätze für geeignete (kooperative) Reaktionen sowie für das Lernen zur Herstellung eines neuen optimierten und widerstandsfähigeren Normalzustandes sind zu erforschen.

Übergeordnete Fragestellungen zur Resilienz von komplexen Kommunikationssystemen werden von der 6G-Plattform bearbeitet. Die Zusammenarbeit mit der 6G-Plattform ist für alle Verbundprojekte verpflichtend.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 06. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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