UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung von KI für die zivile Sicherheit

Förderziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Entwicklung neuer Sicherheitslösungen auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.

Gefördert werden Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zu KI-basierten Sicherheitslösungen mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren.

Um den Transfer von KI-Anwendungen in innovative Sicherheitslösungen zu unterstützen, werden auch Forschungsaktivitäten begrüßt, die insbesondere der Vorbereitung von Gründungsaktivitäten dienen können.

Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
•             Risikomanagement
•             Auswertung von Massendaten
•             Entscheidungsunterstützung
•             Qualifizierung von Anwendern

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Verbände und Vereine bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. Juli 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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    l-mobile
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    BVMW
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    DIN SPEC
    Ceyoniq
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