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Förderung der Seriellen Sanierung

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Fördergegenstand ist primär die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung. Die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpenmodule) sowie deren Montage an bestehende Gebäude wird mit dieser Förderung unterstützt.

Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente sollen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad aufweisen, dass sich, im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung, der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.

Die Projekte müssen den folgenden Modulen zuordbar sein:
Modul I: Durchführbarkeitsstudien
Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Antragsteller:
In Module I und II: Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, eingetragene Genossenschaften, Contractoren
In Modul III: nur kleine und mittleren Unternehmen (KMU gem. EU-Definition)

Förderquote:
In Modul I: bis zu 60%
In Modul II: bis zu 55%
In Modul III: bis zu 20%

Einreichungsfrist:
einstufiges Verfahren (Antrag), laufend bis zum 31. Dezember 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter