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Förderung nichttechnischer, ökologischer Innovationen

Das IGP fördert marktnahe, nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend.

Mit dem aktuellen Förderaufruf werden Projekte gefördert, die:

  • auf Neuerungen im Bereich Klima- und Umweltschutz bzw. Ökologie zielen
  • und marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Dazu gehören unter anderem neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, (Service-)Designs für
Klimaschutz und Energiewende sowie kreativwirtschaftliche Innovationen und digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit.

Wesentlich sind ebenfalls Innovationshöhe, Vermarktungschancen, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf bzw. Anreizeffekt. Beim Kriterium „positive Effekte auf Dritte“ wird dem Thema des Calls entsprechend eine positive ökologische Wirkung besonders in den Blick genommen.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen inklusive Selbständigen, junge sowie gemeinnützige Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße)
gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 8. November 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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