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02103 / 789 06-0

Förderung nachhaltiger Batterieproduktion

Ziel der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten entlang der Batterie-Wertschöpfungskette zu unterstützen, um die strukturelle Abhängigkeit Europas von fossilen Energieträgern sowie von Zulieferern aus dem nichteuropäischen Ausland weitestgehend zu verringern und so den Übergang zu einer resilienten und klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll unter anderem der Aufbau von Fertigungskapazitäten für nachhaltig produzierte Batteriezellen der aktuell technisch besten Generation und darüber hinaus gefördert werden. Zugleich soll ein Beitrag zur Integration des europäischen Batterie-Ökosystems und dabei insbesondere der Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus geleistet werden.

Schwerpunkt der Förderung sind Investitionsvorhaben von privaten Unternehmen. Darüber hinaus können innovative Vorhaben mit hohem Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaufwänden von einer zusätzlichen Förderung dieser Aufwände profitieren, sofern diese in unmittelbarem inhaltlichem Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben stehen.

Die konkreten Förderziele dieser Förderrichtlinie sind im Einzelnen:

  • Aufbau von Kapazitäten zur Gewinnung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Batterierohstoffen;
  • Aufbau von Produktionskapazitäten zur Schließung von Lücken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der
  • Batteriezellfertigung, beispielsweise im Bereich Anode, Kathode, Elektrolyt, Separator, Binder, Additive;
  • Beitrag zur Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus: hocheffiziente Produktion unter Verwendung neuester Prozesstechnik;
  • Aufbau von Produktionskapazitäten für Batteriezellen, -module und -systeme für mobile und nicht mobile Anwendungen;
  • Aufbau von Kapazitäten zur nachhaltigen Rückgewinnung von Rohstoffen aus modernen Recyclingprozessen;
  • Beiträge zur Vermeidung/Substitution kritischer Rohstoffe sowie zur Resilienz beziehungsweise Reduktion von Abhängigkeiten: Aufbau von Kapazitäten für kobalt-/nickelfreie Kathodenmaterialien, Entwicklung von Drop-in-Technologien begleitend zum Aufbau einer Zellfertigung.

Antragsteller:
Unternehmen

Förderquote:
Bis zu 80 % (abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 9. November 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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